Allgemeine Informationen zum PersonalausweisAb dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche, der nicht über einen gültigen Reisepass verfügt, im Besitz eines gültigen Personalausweises sein (eine Ausnahme bilden Personen, die in einer Einrichtung untergebracht sind, die dem Vollzug einer richterlichen Entscheidung über eine Freiheitsentziehung dient).Entgegen der verbreiteten Meinung, dass Ausweispapiere ständig mitgeführt werden müssen, bedeutet die Verpflichtung sich auszuweisen lediglich, dass die oder der Ausweispflichtige in der Lage sein muss, den Ausweis innerhalb angemessener Frist vorzeigen zu können (Ausnahme: eine Mitführungspflicht besteht für Personen, die bestimmte Waffen tragen und bei Aufenthalt in einem anderen EU-Land). Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt bei Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre, danach 10 Jahre. Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden, sondern muss wie bei der Erstausstellung, Verlust oder Namensänderung neu beantragt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Ausweis von der Bundesdruckerei hergestellt wird, was mindestens zwei bis drei Wochen dauert. Wird in dringenden Fällen kurzfristig ein neuer Ausweis benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort erstellt werden, dieser ist jedoch nur drei Monate gültig. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann grundsätzlich nur persönlich gestellt werden. Bei der Erstausstellung wie auch beim Verlust eines Ausweises, der von einer auswärtigen Stelle ausgestellt wurde, wird eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde benötigt. Außerdem wird ein aktuelles Lichtbild benötigt. An das Lichtbild werden bestimmte Anforderungen gestellt. Die Größe muss 45 x 35 mm ohne Rand betragen. Digital ausgedruckte Passfotos dürfen verwendet werden, jedoch muss das Material des Lichtbildes die Eigenschaften eines konventionellen Fotopapieres aufweisen. Ob ein Foto geeignet ist oder nicht, entscheidet ausschließlich die zuständige Personalausweisbehörde. Die Bundesdruckerei stellt eine Fotomustertafel zur Verfügung. Die Ausstellung eines Personalausweise ist häufig mit Kosten verbunden. Gebührenfrei ist lediglich die Erstausstellung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, in der Regel werden auch Sozial- oder Arbeitslosenhilfeempfängern gegen Vorlage eines Bescheides die Gebühren erlassen. In allen anderen Fällen muss mit einer Gebühr von 8 Euro für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gerechnet werden, die Ausstellung nach Verlust oder Namensänderung kann teurer sein, die Kosten variieren je nach zuständiger Stelle Eindeutig im Vorteil sind hier Mitglieder von BonBonus.de, dem Rabattclub im Internet. Sie erhalten bei jedem Einkauf in einem der über 300 angeschlossenen Partner-Shops bares Geld zurückerstattet. Bereits über 14.000 Mitglieder nutzen diesen kostenlosen Service und sparen bei Bestellungen z.B. bei Otto, Baur, Quelle, Schwab, Karstadt uva. Werden auch Sie noch heute kostenlos und unverbindlich Mitglied bei BonBonus.de und Sie erhalten zur Begrüßung bereits den ersten Euro geschenkt, den Sie z.B. für die Finanzierung Ihres Personalausweises benutzen können. Auch wenn der Personalausweis bezahlt wurde: der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und darf nicht als Pfand hinterlegt werden. Weitere Informationen: Personalausweisgesetz |